Coronaschutzverordnung
Achten Sie auf Aushänge und Informationen auf der Homepage.
Aufgrund der neuen Regeln der Coronaschutzverordnung sind Treffen in den Pfarrheimen nur noch mit der 2G- Regel möglich. Die einzelnen Gruppenverantwortlichen entscheiden selbst, ob bei den Treffen Essen und Getränke gereicht werden.
Die 2G- Regel kommt an den Familienmessen an den Adventssonntagen in St. Peter zum Tragen.
Für Heiligabend gelten im Krabbelgottesdienst, den Krippenfeiern und Familienchristmetten die 2G-Regel. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Teilnehmer an diesem Tage vorher noch selbst testen würden. Die anderen Messen werden unter den üblichen Schutzmaßnahmen gefeiert.
Kurzfristige Änderungen sind möglich.