Rund um Corona

Umsetzung der aktuellen Coronaschutzmaßnahmen in der Pfarrei St. Franziskus

Kurzfristige Änderungen der Regeln sind möglich.

Bitte informieren Sie sich über die Aushänge in den Schaukästen und auf der Homepage www.katholisch-in-homberg.de


Gottesdienste (ab Mai 2022)

Für alle Gottesdienste wird das durchgängige Maskentragen und die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen.


Gottesdienste

Für alle Gottesdienste ohne Einlassbedingungen gilt durchgängig eine generelle Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder eine Anordnung der Sitzplätze nach dem Schachbrett-Prinzip.

Bei 2G-Gottesdiensten haben nur immunisierte Personen (geimpft oder genesen) Zutritt. Es gilt ebenfalls die Maskenpflicht, auf den Abstand kann verzichtet werden. Der Immunitätsnachweise (Impfpass oder entsprechende App auf dem Smartphone) werden am Einlass durch die Ordnerinnen und Ordner kontrolliert.

Bei Gottesdiensten und Veranstaltungen im Freien besteht keine Maskenpflicht, außer es wird gesungen.

Chöre und Gesangsensembles unterliegen grundsätzlich der 2G-Regel. Das heißt, es dürfen nur noch immunisierte Personen bei Proben, Konzerten oder in Gottesdiensten gemeinsam ohne Maske singen. Sie dürfen in Gottesdiensten ohne Masken singen – auch in solchen Gottesdiensten, die nicht der 2G- oder 3G-Regel unterliegen, weil es sich in dem Moment um einen liturgischen Dienst handelt. In unbeschränkten Gottesdiensten gelten die Maskenpflichtregeln, auch wenn der Chor den Gemeindegesang begleitet.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Das heißt, sie haben Zugang zu allen Gottesdiensten, auch zu 2G- oder 3G-Gottesdiensten und brauchen dazu weder einen Testnachweis noch sonst irgendeinen Immunitätsstatus beibringen. Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule gelten als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.

Sobald Schülerinnen und Schüler 16 sind, weisen sie ihren Status durch eine Bescheinigung ihrer Schultestung nach.


Sonstige Veranstaltungen

Für Veranstaltungen in den Pfarrheimen sowie in allen geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Der Nachweis muss kontrolliert werden. Ob Speisen und Getränke gereicht werden, entscheiden die Verantwortlichen/Einladenden der Veranstaltung.


Kurzfristige Änderungen der Regeln sind möglich.

Bitte informieren Sie sich über die Aushänge in den Schaukästen und auf der Homepage www.katholisch-in-homberg.de

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